Rechnungswesen – Kernthema „Finanzbuchhaltung“
Die Finanzbuchhaltung von Handwerksbetrieben ist in hohem Maße Sache ihrer Steuerberater. Steuerberatern verschafft das Steuerberatergesetz auf diesem Gebiet eine monopolartige Stellung: Zu ihren sogenannten „Vorbehaltsaufgaben“ zählt auch die Finanzbuchhaltung. Sie macht nach Befragungen durchschnittlich rd. 30% der Kanzleiumsätze aus.
Die Zusammenarbeit zwischen StB und Mandant ist unterschiedlich organisiert. Allerdings bilden meist „Pendelordner“ mit papierhaften Belegen die Schnittstelle. Das ist nach Befragungsergebnissen auch weiterhin in über der Hälfte der Fälle so. Dies ist umso bemerkenswerter, als zwei Drittel der befragten Kanzleien bereits auf digitalen Belegaustausch vorbereitet sind.
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Die Befragungsergebnisse auf Kanzleiseite werfen verschiedene Fragen auf. Das gilt auch für sehr grundsätzliche Punkte, die die Mandantenseite betreffen.
Zunächst geht es auf Mandantenseite um die Frage: Macht eine Durchführung der Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater Sinn?
Diese Frage erscheint nicht nur für die unmittelbare Zukunft wesentlich. Es spricht viel dafür, diese Frage auf mittlere Frist zu stellen. Schließlich erfordert eine neue Antwort auf diese Frage einen längeren Umstellungszeitraum.
Gleiches gilt für neue Durchführungsformen der Finanzbuchhaltung. Z.B. ist eine Entscheidung für digitalen Belegaustausch nicht von heute auf morgen umsetzbar.
Beide Fragen – Wer macht die Buchführung? – Und wie? – werden wir in Beiträgen aufgreifen. Ferner gibt es verschiedene Einzelthemen zum Rechnungswesen, mit denen wir uns beschäftigen wollen. Das sind zunächst Fragen der Kalkulation sowie der betriebswirtschaftlichen Auswertungen.
Aber natürlich bietet gerade das Rechnungswesen von Handwerksbetrieben zahlreiche weitere betriebswirtschaftliche Themen, auf die wir gern zurückkommen werden…